Der erste Schritt im J+M-Zertifizierungsprozess ist der Antrag auf Zulassung zur J+M-Ausbildung. Dieser erfolgt über das J+M-Portal.
Zulassungskriterien für J+M-Leiterinnen und J+M-Leiter
Es werden sowohl professionelle Musikerinnen und Musiker als auch Amateurmusikerinnen und Amateurmusiker zur Ausbildung als J+M-Leiterin / J+M-Leiter zugelassen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
J+M-Bewerberinnen und J+M-Bewerber verfügen über folgende Kompetenzen:
- Fundierte instrumentale bzw. gesangliche Fähigkeiten
- Gute Kenntnisse der Musik-Literatur innerhalb der eigenen Sparte
- Aktive Tätigkeit im jeweiligen stilistischen Umfeld
- Erfahrung mit musikalischer oder anderweitiger Leitungstätigkeit (als Lehrperson, Begleitperson o.ä.) mit Gruppen von Kindern und/oder Jugendlichen.
Bei entsprechenden fachlichen Qualifikationen sind im Rahmen der J+M-Ausbildung Dispensationen vom Musik- bzw. Pädagogikmodul möglich.
Das Dossier muss folgende Unterlagen enthalten:
- Nachweis über die absolvierte Aus- und Weiterbildung
- Übersicht über die bisherigen musikalischen (Leitungs-)Tätigkeiten/ Motivationsschreiben
- Fakultativ: Ton- oder Videodokument einer Unterrichts-, Übungs- oder Auftrittssequenz; Referenzauskunft
Die J+M-Expertinnen und J+M-Experten beurteilen die Bewerbung und leiten diese mit einer Empfehlung an die Geschäftsstelle J+M weiter. Die Geschäftsstelle J+M entscheidet über die Zulassung.
Nach dem Zulassungsentscheid können sich die angehenden J+M-Leiterinnen und J+M-Leiter auf dem J+M-Portal für das J+M-Grundmodul anmelden.
Letzte Änderung 09.02.2024
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