Ortsbilder verkörpern nicht nur Geschichte, sondern sie bilden auch heutigen Lebensraum. Sie verorten die Menschen und schaffen Heimat. Zu einem Ortsbild gehören neben den Bauten auch Strassen, Plätze, Gärten, Pärke und Kulturland. Ob ein Ortsbild schützenswert ist, wird bestimmt durch die Qualität dieser Elemente, aber auch durch ihre Beziehung zueinander. Die Pflege und die sorgfältige Weiterentwicklung unserer Ortsbilder tragen zur Qualität unserer gebauten Umwelt und zu unserem Wohlbefinden bei.
Den Schutz von Ortbildern gewährleistet in der Schweiz das Planungsrecht. Dafür sind in erster Linie die Gemeinden zuständig. Sie bezeichnen Schutzzonen und erlassen Gestaltungsvorschriften. In den meisten Fällen ist die kantonale Fachstelle für Denkmalpflege die Ansprechpartnerin für Um- oder Neubauten in schützenswerten Ortsbildern.
Auf nationaler Ebene kümmert sich das Bundesamt für Kultur (BAK) um den Ortsbildschutz. Das BAK erarbeitet das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung, abgekürzt ISOS. Das ISOS beurteilt Ortsbilder nach einem schweizweit einheitlichen Massstab und bezeichnet die wertvollsten Siedlungen des Landes. Es ist eine wichtige Planungsgrundlage für Bund, Kantone und Gemeinden und sichert eine hochwertige Siedlungsentwicklung.
Die rund 1200 im ISOS verzeichneten Ortsbilder sind auf dem Geoportal des Bundes abrufbar.