Kulturbotschaft 2025-2028

Die Botschaft zur Förderung der Kultur (Kulturbotschaft) legt die strategische Ausrichtung der Kulturpolitik des Bundes in der Förderperiode 2025–2028 fest. Sie umfasst die Förderbereiche des Bundesamtes für Kultur sowie die Budgets der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia und des Schweizerischen Nationalmuseums.

Der Bund hat die aktuellen Herausforderungen für die Kultur in der Schweiz eingehend analysiert. Alle anderen Akteure der Kulturförderung – Kantone, Städte und Gemeinden sowie Kulturverbände – wurden erstmals in die Konzipierung der Kulturbotschaft miteinbezogen. Auf der Grundlage dieser Bestandsaufnahme konnten sechs Handlungsfelder bestimmt werden:

  • Kultur als Arbeitswelt: Sicherstellung einer angemessenen Entschädigung professioneller Kulturschaffender und Verbesserung der beruflichen Rahmenbedingungen und der Chancengleichheit
  • Aktualisierung der Kulturförderung: Berücksichtigung von Fördermassnahmen, die den ganzen kreativen Wertschöpfungsprozess einbeziehen, und Anpassung des Förderangebots an neue Entwicklungen
  • Digitale Transformation in der Kultur: Unterstützung der digitalen Transformation bei den Kulturakteuren und Berücksichtigung neuer digitaler und hybrider Formate der Produktion, Verbreitung und Vermittlung
  • Kultur als Dimension der Nachhaltigkeit: Unterstützung der Nachhaltigkeit im Kultursektor und Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts durch einen breiten Zugang zur Kultur
  • Kulturerbe als lebendiges Gedächtnis: Bewahrung, Weiterentwicklung und Vermittlung des materiellen, immateriellen und digitalen Kulturerbes der Schweiz und transparente Aufarbeitung historisch belasteten Kulturerbes
  • Zusammenarbeit im Kulturbereich: Stärkung der Kooperation und der Koordination zwischen den Kulturakteuren in der Schweiz, verstärkte Zusammenarbeit mit anderen Politikbereichen und in der internationalen Kulturpolitik sowie Aufbau eines Monitorings zum Kultursektor.

Die sechs Handlungsfelder haben eine gesamtschweizerische Bedeutung und sollen die Grundlage für eine engere Kooperation und Koordination der Kulturpolitik in der Schweiz bilden. Die Kompetenzen der verschiedenen Beteiligten bleiben dabei gewährleistet.

In der Vernehmlassung wurde die Kulturbotschaft 2025–2028 insgesamt positiv aufgenommen.

Für die Umsetzung sind Finanzmittel in der Höhe von rund 987 Millionen Franken vorgesehen; 14 Millionen Franken weniger als im Vernehmlassungsentwurf. Der Finanzrahmen berücksichtigt die Entscheide des Bundesrats vom 14. Februar 2024 bezüglich Haushaltsbereinigung.

Der Bundesrat hat am 1. März 2024 die Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 an das Parlament verabschiedet.

Letzte Änderung 30.09.2024

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Kultur
Leiter Direktionsgeschäfte und Recht
Daniel Zimmermann
Hallwylstrasse 15
3003 Bern
Telefon +41 58 462 51 69
E-Mail

Kontaktinformationen drucken

https://www.bak.admin.ch/content/bak/de/home/themen/kulturbotschaft.html