Ausgangslage
Der Begriff der Raubkunst umfasst neben Kulturgütern aus der Zeit des Nationalsozialismus von 1933 bis 1945 in Deutschland unter anderem auch ethnologische und ethnographische Kulturgüter aus einem kolonialen Kontext sowie geplünderte archäologische Kulturgüter. Weitere Informationen zu Kulturgütern aus kolonialen Kontexten finden Sie hier.
Während der Zeit des Nationalsozialismus wurden in Deutschland und den annektierten und besetzten Ländern eine grosse Anzahl Kunstwerke konfisziert. Solche Raubkunst kam während und auch nach der Zeit des Deutschen Nationalsozialismus unter anderem auch in die Schweiz.
Kurz nach dem Zweiten Weltkrieg gab es international und auch in der Schweiz erste Rückerstattungs- und Entschädigungsmassnahmen. Seit den neunziger Jahren hat das öffentliche Interesse an Raubkunst aus der Zeit des Deutschen Nationalsozialismus national sowie international wieder stark zugenommen. So veröffentlichte das Bundesamt für Kultur im Frühjahr 1998 einen Bericht zur Untersuchung der Provenienz der Kulturgüter im Eigentum der Eidgenossenschaft im Hinblick auf die NS-Raubkunstproblematik. Sodann erschien 1998 die vom Bundesamt für Kultur und der Nationalen Informationsstelle für Kulturgüter-Erhaltung (NIKE) in Auftrag gegebene Studie zum Kunsthandelsplatz Schweiz in der Zeit von 1933-1945.
Auf internationaler Ebene nahm die Schweizerische Eidgenossenschaft im Dezember 1998 zusammen mit 43 anderen Staaten an der wegweisenden «Washingtoner Konferenz» teil und war massgebend an der Ausarbeitung der «Richtlinien der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nazis konfisziert wurden» (Washingtoner Richtlinien) beteiligt. Bei den Washingtoner Richtlinien handelt es sich um nicht bindende Grundsätze, die das Ziel haben, in Raubkunstfällen gerechte und faire Lösungen zu erreichen.
Anschliessend an die Washingtoner Konferenz richtete der Schweizerische Bundesrat am 26. Januar 1999 die Anlaufstelle Raubkunst beim Bundesamt für Kultur ein. Die Anlaufstelle Raubkunst empfiehlt im Umgang mit der NS-Raubkunstproblematik eine transparente, rechtmässige und angemessene Aufarbeitung, um gerechte und faire Lösungen zu erzielen.
Seit 2016 unterstützt das Bundesamt für Kultur öffentliche und private Museen Dritter mit Finanzhilfen an die Abklärung und Publikation der Provenienzen von Kunstwerken. Die unterstützten Museen sind verpflichtet, die Washingtoner Richtlinien umzusetzen und die Ergebnisse der Provenienzforschung öffentlich zu publizieren.
Ziele
Die Arbeiten im Raubkunstbereich dienen folgenden Zielen:
- Sie sollen die Provenienzforschung ermöglichen;
- sie sollen zu mehr Transparenz und zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der Geschichte führen, indem die Resultate der Provenienzforschungen veröffentlicht werden; und
- sie sollen im Sinne der Washingtoner Richtlinien die Erreichung von gerechten und fairen Lösungen in Raubkunstfällen ermöglichen.
Letzte Änderung 21.11.2023
Kontakt
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Anlaufstelle Raubkunst
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