Der ausgebildete Jurist und Musiker Yves Fischer, geb. 1974, trat 2002 in den Dienst des Bundesamtes für Kultur (BAK) ein. Er war an der Ausarbeitung und Umsetzung verschiedener Rechtsetzungsprojekte im Kulturbereich auf nationaler sowie internationaler Ebene beteiligt. Ab April 2006 leitete er die Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer sowie die Anlaufstelle Raubkunst des BAK. Im Rahmen dieser Tätigkeit hat er unter anderem bilaterale Staatsverträge ausgehandelt und verschiedene Raubkunstfälle betreut.
Nach seinen Studien in New York, Bern und Paris hat Yves Fischer an der Sorbonne einen Masterabschluss in Kulturgeschichte und Kulturverwaltung erworben. Vor seinem Eintritt in das BAK war er Rechtskonsulent bei der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) in Paris. Während seiner Studienzeit in Bern war er als Musiklehrer an einer Berner Musikschule tätig.
Seit dem 1. Juni 2008 ist Yves Fischer Stellvertretender Direktor des BAK. Er ist für die operative Führung des BAK zuständig und teilt die Verantwortung für die Umsetzung der Kulturpolitik des Bundes.